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Dem Gefälligen zur Last

Keilmann, Annette
Dem Gefälligen zur Last
Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten. Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß d...

CHF 107.00